Bern - Der Swisscom droht eine bislang beispiellose Busse wegen Marktmissbrauchs. Die Weko hat dem Telekomkonzern wegen angeblich missbräuchlicher Mobilfunkgebühren eine Sanktion von 489 Mio. Fr. in Aussicht gestellt.
Die Swisscom sei über das Ausmass der angekündigten Busse «sehr überrascht», sagte Konzernchef Carsten Schloter an einer Telefonkonferenz. Die Summe beläuft sich auf knapp ein Viertel des Konzerngewinns des Jahrs 2005 von 2,022 Mrd. Franken.
Die Busse will die Weko für die Zeit vom 1. April 2004 bis zum 31. Mai 2005 verhängen. Exakt zu Beginn dieser Periode war das verschärfte Kartellrecht in Kraft getreten, das direkte Sanktionsmöglichkeiten vorsieht.
«Keine marktbeherrschende Stellung»
Am 1. Mai 2005 schliesslich hatte die Swisscom die Terminierungsgebühren gesenkt. Laut Schloter hat die Swisscom in dieser Zeit Terminierungsgebühren von 600 bis 700 Mio. Fr. eingenommen. Die Preissenkung habe sie dann in den letzten sieben Monaten 2005 rund 160 Mio. Fr. an Einnahmen gekostet.
Die Swisscom wies den Vorwurf des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung zurück. Sie hält eine Busse für ungerechtfertigt. Seit Jahren habe sie die tiefsten Terminierungsgebühren in der Schweiz. Die Tarife lägen auch im europäischen Durchschnitt.
Weko bestätigt Schreiben
Die Weko bestätigte gegenüber der Nachrichtenagentur SDA, der Swisscom zur Stellungnahme einen entsprechenden Sanktionsentwurf zugestellt zu haben. Inhaltlich lehnte sie aber jeden Kommentar ab und verwies darauf, dass das Verfahren noch läuft. Auch die Höhe der Busse wollte sie nicht erläutern.
Dabei handelt es sich nur um eine Teilverfügung für die Zeit vom 1. April 2004 bis zum 31. Mai 2005, wie die Swisscom mitteilte. Die Untersuchung für die Zeit nach der Gebührensenkung durch Swisscom Mobile am 1. Juni 2005 solle weitergeführt werden.
Die Swisscom werde die möglichen Auswirkungen des Verfügungsentwurfes auf ihr Betriebsergebnis 2006 überprüfen. Möglicherweise müssten Rückstellungen getätigt werden, die den Gewinn belasteten. Der Zeitpunkt einer allfälligen Zahlung hänge auch von einer möglichen Anfechtung ab.
Terminierungsgebühren
Die Wettbewerbskommission (Weko) hatte im Oktober 2002 gegen die drei Schweizer Mobilfunkbetreiber Swisscom, Sunrise und Orange eine Untersuchung zu den Terminierungsgebühren eröffnet. Diese Gebühren stellt ein Mobilnetzbetreiber einem anderen Anbieter für die Durchstellung eines Anrufs in sein Netz in Rechnung.
Laut Sekretariat der Weko hatten zwar alle Schweizer Mobilfunkbetreiber ein Monopol auf ankommende Verbindungen in ihrem Netz, aber nur Swisscom Mobile habe in der fraglichen Zeit eine marktbeherrschende Stellung missbraucht, indem sie zu hohe Terminierungsgebühren verlangt habe.
Vorwurf zurückgewiesen
Die Swisscom weist den Vorwurf des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung zurück und hält die angedrohte Sanktion für ungerechtfertigt, wie es im Communiqué heisst. Die Verfügung der Weko kann die Swisscom vor der Rekurskommission für Wettbewerbsfragen und letztinstanzlich vor Bundesgericht anfechten.
Swisscom sei über das Ausmass der angekündigten Busse «sehr überrascht», sagte Konzernchef Carsten Schloter an einer Telefonkonferenz. Die Summe beläuft sich auf knapp ein Viertel des Konzerngewinns des Jahrs 2005 von 2,022 Mrd. Franken.
(ht/sda)
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